Bauliche Veränderungen
Alle Veränderungen an der baulichen Substanz bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Vermieters.
Dazu gehören zum Beispiel Veränderungen an der Elektrik (z.B. das Anbringen einer weiteren Steckdose), der Austausch von der Warmwasserbereitung, das Anbringen von einem Sichtschutz, ein Mauerwerksdurchbruch.
Auch das feste Verkleben von Bodenbelägen gehört zu baulichen Veränderungen, weil es den Untergrund unwiederbringlich schädigt. Wenn es geringfügige Veränderungen sind, die Sie beim Auszug problemlos wieder zurückbauen können, bedarf es oft keiner Zustimmung.
Sie sollten aber sicherheitshalber immer bei uns nachfragen, wenn Sie etwas an der Wohnung verändern möchten. Sie können sich dann auch gleich versichern, ob und wie Sie die Veränderung beim Auszug wieder rückgängig machen müssen. Nutzen Sie für Ihre Anfrage gerne unser Kontaktformular