Bei der Eigentümerversammlung verhindert – was tun?
Sollten Sie einmal verhindert sein und nicht an der Eigentümerversammlung teilnehmen können, regelt die Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft eine Bevollmächtigung Dritter.
In der Einladung zur Versammlung liegt bereits ein Vordruck bei, welcher im Original unterzeichnet vor der Versammlung an die Hausverwaltung überreicht werden muss.