Darf ich nach Belieben renovieren (streichen, fliesen, tapezieren)?

Die Innendekoration Ihrer Mieträume, zu denen auch der Innenanstrich oder das Spachteln der Wandflächen und Decken sowie das Streichen der Fußböden, Heizkörper und –rohre sowie die Innentüren und der Fenster und Außentüren von innen gehören, bleibt dem Mieter während der Mietzeit überlassen.

Sofern Sie bauliche Veränderungen in Ihrer Wohnung planen, die in die Bausubstanz eingreifen (z. B. Tausch von Fliesen im Bad oder Verlegung von Laminat, Wanddurchbrüche etc.), ist die schriftliche Genehmigung des Vermieters erforderlich.

Bei allen Maßnahmen bitten wir um Beachtung, dass bei Auszug der vertragsgemäße Zustand wiederherzustellen ist.

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Ich möchte in den Urlaub fahren bzw. befinde ich mich für lange Zeit nicht in meiner Wohnung. Was muss ich tun?

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Wann bekomme ich meine Betriebskostenabrechnung?