Die Kündigung des Mietverhältnisses; was ist zu beachten?
Die Kündigung des Mietverhältnisses hat generell schriftlich – von allen Mietern unterzeichnet – zu erfolgen. Die Kündigung per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Das heißt, die Kündigung muss spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats bei uns eingegangen sein, um zum Ablauf des übernächsten zu wirken.
Im Zuge der Vorabnahme wird geklärt, welche Arbeiten/ Schönheitsreparaturen von Ihnen vor Beendigung des Vertrages von Ihnen auszuführen sind. Diese können z.B. den Rückbau von Um- und Einbauten beinhalten.
Die Vorabnahme ist generell unverbindlich, da sie in der Regel dann stattfindet, wenn die Wohnung noch möbliert ist und erhebliche Teile der Flächen verdeckt. Bei der Schlussabnahme wird letztendlich der Zustand der Wohnung ermittelt. Dieser Zustand entscheidet, ob weitere Arbeiten Ihrerseits erforderlich sind, oder ob sich die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand befindet.