Dürfen Arbeiten am Gemeinschaftseigentum einfach beauftragt werden?

Nein! Schäden oder Mängel am Gemeinschaftseigentum sind zwingend der Hausverwaltung zu melden.

Wir kümmern uns unverzüglich darum und leiten die notwendigen Schritte unter Berücksichtigung evtl. Wartungsverträge und Gewährleistungsansprüche ein.

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Was sind Rücklagen und wofür werden diese gebildet?

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Was muss bei einem Nutzerwechsel berücksichtigt werden?