Was mache ich mit meinem Fahrrad, meinem Kinderwagen oder meinem Rollator?
Zur eigenen Sicherheit stellen Sie diese in das Ihnen zugewiesene Kellerabteil oder ggf. in den im Haus befindlichen Fahrradraum.
Das Abstellen in Flucht – und Rettungswegen wie dem Hausflur ist aus brandschutzrechtlichen Gründen zu ihrer eigenen Sicherheit nicht gestattet.