Wie verhält es sich mit Mietsicherheiten?

Im Mietvertrag wird grundsätzlich vereinbart, dass eine
Mietsicherheit zu leisten ist. Sie haben hier folgende Wahl:

  1. Ihre Barkaution wird vom Vermieter auf ein gesondertes
    Kautionskonto eingezahlt

  2. Die Verpfändung eines Sparbuches oder

  3. Die Übergabe einer Bürgschaft einer Bank

    Gesetzlich besteht die Möglichkeit, die Kaution für Wohnungen in
    drei Raten zu zahlen. Bitte beachten Sie, dass die Zahlung der
    ersten Rate vor Übergabe der Wohnung fällig ist.

Zurück
Zurück

Was ist zu tun bei einem Mangel an der Mietsache?

Weiter
Weiter

Kann ich einen Nachmieter stellen? Wenn ja, was ist zu tun?